Auto anmelden: online mit i-Kfz oder bei der Zulassungsstelle

Wichtig: Die Fahrzeuganmeldung ist derzeit noch kein eigener Online-Service von mein-kennzeichen.de. Hier erklären wir den Ablauf bei der zuständigen Zulassungsbehörde und über i-Kfz.

Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, kann den Vorgang bei geeigneten Fahrzeugen über i-Kfz online erledigen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen: Auch juristische Personen können die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was brauchen Sie für die Anmeldung?

Je nach Zulassungsvorgang gehören dazu Fahrzeugdaten und moderne Zulassungsdokumente mit Sicherheitscodes, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Angaben für die Kfz-Steuer sowie eine geeignete Identifizierung. Juristische Personen benötigen für i-Kfz das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Wunschkennzeichen vor der Anmeldung

Wenn Sie nicht irgendeine freie Kombination, sondern ein Wunschkennzeichen möchten, reservieren Sie dieses zuerst beim zuständigen amtlichen Dienst. Danach können Sie die Kennzeichenschilder mit der bestätigten Zeichenfolge bestellen.

Wunschkennzeichen prüfen und Kennzeichenschilder bestellen

Auto anmelden: sinnvoller Ablauf

  1. Zuständige Zulassungsstelle bestimmen.
  2. Prüfen, ob der Vorgang online möglich ist.
  3. Versicherungsschutz und eVB organisieren.
  4. Wunschkennzeichen gegebenenfalls reservieren.
  5. Schilder passend zur Reservierung bestellen.
  6. Online-Antrag beziehungsweise Behördentermin durchführen.
  7. Freigabe und Zulassungsunterlagen der Behörde beachten.

Online oder vor Ort?

i-Kfz kann Wartezeit und Behördengang sparen. Bei älteren Dokumenten, fehlenden Sicherheitscodes oder besonderen Fahrzeugfällen kann jedoch weiterhin eine persönliche Bearbeitung notwendig sein. Prüfen Sie deshalb zuerst die Voraussetzungen des für Sie zuständigen Portals.

Amtliche Informationen

Bundesministerium für Verkehr: internetbasierte Fahrzeugzulassung

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Hinweis: mein-kennzeichen.de ist kein Behördenportal. Für Voraussetzungen, Gebühren und die Entscheidung sind die Angaben der zuständigen Zulassungsbehörde maßgeblich. Werbelink: Bei einer Bestellung über unseren Shop-Link erhalten wir eine Provision.