Kennzeichengröße wählen: Maße vor dem Kauf prüfen

Die passende Kennzeichengröße ergibt sich aus der Anbringungsfläche, der amtlichen Kombination und der Kennzeichenart. Messen Sie am Fahrzeug nach, bevor Sie eine kurze oder zweizeilige Ausführung bestellen. Eine im Shop auswählbare Größe ist noch keine Zusage der Zulassungsbehörde.

Diese Maße helfen bei der Vorauswahl

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt für einzeilige Schilder höchstens 520 mm Breite bei 110 mm Höhe. Kraftradkennzeichen sind 180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch. Bei zweizeiligen und verkleinerten Ausführungen gelten eigene Vorgaben. Wählen Sie deshalb nicht allein nach dem optischen Eindruck eines Produktbildes.

Vorne und hinten getrennt messen

Notieren Sie Breite und Höhe der vorgesehenen Flächen sowie die Maße vorhandener Halter. Fotografieren Sie die Einbausituation, wenn etwa eine Kofferraumvertiefung den Platz begrenzt. Prüfen Sie anschließend, ob die vollständige Kombination einschließlich E, H oder Saisonfeld auf das gewünschte Format passt.

Wann Sie vor der Bestellung nachfragen sollten

Bei einem Importfahrzeug, ungewöhnlich kleinem Einbauraum oder besonders kurzer Kombination klären Sie die Ausführung mit der Zulassungsstelle. Ein vorhandenes kleines Schild an einem anderen Fahrzeug ist keine übertragbare Genehmigung. Erst wenn Nummer und Format feststehen, lohnt sich die Fertigung.

Ihre Checkliste

  • Anbringungsfläche vorn und hinten gemessen
  • Gesamte bestätigte Zeichenfolge übernommen
  • Sonderzusätze berücksichtigt
  • Format im Zweifelsfall behördlich geklärt

Wenn Nummer und Ausführung feststehen

Vergleichen Sie die Schilder im tatsächlichen Bestellvorgang nach Format, Stückzahl und vollständiger amtlicher Zeichenfolge. Die erforderliche Reservierung und die Fahrzeugzulassung sind vom Schilderkauf getrennt.

Kennzeichenschilder im Partner-Shop auswählen

Werbelink: Bei einer Bestellung über den Partner-Shop erhalten wir eine Provision. Maßgeblich sind das dort angebotene Sortiment, die Lieferangaben und die Bedingungen des tatsächlichen Verkäufers.

Passende nächste Schritte

Weiterführende amtliche Grundlage: Behördeninformation zum Thema. Redaktioneller Abgleich: 4. Oktober 2026. Für den konkreten Vorgang gelten die Angaben der zuständigen Stelle.